Eine Teilprothese kann in unterschiedlichen Ausführungen hergestellt werden. Die einfachste, aber auch unzulänglichste Ausführung besteht lediglich aus einer Kunststoffbasis, den zu ersetzenden Zähnen und gebogenen Halte- und Stützelementen. Das sind die sogenannten Klammern als Halteelemente und bestenfalls zusätzliche Auflagedorne als Stützelemente, die ein Absinken der Prothese verhindern sollen.
Eine derartige Teilprothese dient meist als Interimsprothese (=Übergangsprothese) um zum Beispiel die Wundheilung nach einer Zahnextraktion abzuwarten und sollte nicht als Dauerlösung eingegliedert werden.
Bei einer Modellguss-Teilprothese wird auf einem Kiefermodell zunächst ein Metallgerüst mitsamt den Halte- und Stützelementen in einem Guss hergestellt. Durch dieses Verfahren ist eine enorme Passgenauigkeit und hohe Stabilität gewährleistet. Oft dienen Klammerzahnkronen als zusätzliche Stützelemente. Als Legierung wird in aller Regel Chrom-Cobalt-Molybdän eingesetzt, auf dieser Basis werden dann Kunststoff und Zähne aufgebaut.
Es ist wichtig, dass eine Modellgussprothese parodontienfrei gestaltet wird, das heißt, wo immer möglich sollte ein Abstand von mehreren Millimetern zwischen den natürlichen Zähnen und der Prothese eingehalten werden, um „Schmutzecken“ zu vermeiden. Insgesamt ist eine solche Modellguss-Teilprothese wesentlich haltbarer als die oben beschriebene einfache Teilprothese und vor allem durch die bessere Passgenauigkeit und Abstützung auch als Dauer-Zahnersatz möglich. Ein langfristiger Erfolg ist aber auch bei dieser Ausführung nur durch eine regelmäßige und intensive Zahn- und Prothesenpflege gewährleistet.
Kombinierter Zahnersatz besteht aus einem festsitzenden und einem herausnehmbaren Teil. In diesem Abschnitt wird nicht zwischen Kronen auf natürlichen Zähnen oder auf Zahnimplantaten unterschieden, weil beide in der Konstruktion sehr ähnliche Funktionen erfüllen. Der festsitzende Teil kann aus Kronen – eventuell auch als Teil einer Brücke, Teleskop- und/oder Konuskronen, Stegen oder Geschieben bestehen. An dieser festsitzenden Konstruktion findet passgenau eine Teilprothese ihren Halt.
Bei Teleskop- und Konuskronen wird der Halt durch Friktion, bei Stegen ebenfalls oft durch Friktion, manchmal auch durch einen „Reiter“ erreicht, der den Steg wie eine Klemme umfasst. Geschiebe bestehen aus einer Patrize am festsitzenden Teil und einer Matrize am herausnehmbaren Teil.
Sind in einem Kiefer alle Zähne verloren gegangen so bleibt, lässt man die Implantologie einmal außer Acht, als einzige Lösung nur noch eine Totalprothese. Diese findet ihren Halt am Kiefer indem sie sich durch Unterdruck an der Schleimhaut festsaugt. Um diesen Halt zu erreichen wird der Prothesenrand mit Hilfe eines Funktionsabdruckes besonders angepasst und gestaltet, so dass nach Möglichkeit an keiner Stelle Luft zwischen Prothese und Prothesenlager (Mundschleimhaut mit dem darunter liegenden Kieferknochen) geraten kann.
Eine Sonderform des kombinierten Zahnersatzes ist die Deck- oder Cover-Denture-Prothese, auch Hybridprothese genannt. Sie wird z. B. mit Teleskopkronen oder Stegen auf Wurzelstiftkappen oder Kugelköpfchen an Implantaten und/oder der meist nur noch geringen Restbezahnung befestigt. Hierbei kommt neben der eingeschränkten Belastungsfähigkeit der restlichen Zähne auch die Widerstandsfähigkeit des Prothesenlagers zum Tragen.
Eingegliedert sieht eine Cover-Denture-Prothese einer Totalprothese ähnlich und hat in etwa auch die gleiche Ausdehnung, bietet durch den „Unterbau“ aber einen wesentlich höheren Tragekomfort - vor allem weil man im Oberkiefer auf den störenden Gaumenbügel verzichten kann - und schont das Prothesenlager.
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